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   OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04 (Vollz)   

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https://dejure.org/2004,7467
OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04 (Vollz) (https://dejure.org/2004,7467)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.05.2004 - 1 Ws 174/04 (Vollz) (https://dejure.org/2004,7467)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 1 Ws 174/04 (Vollz) (https://dejure.org/2004,7467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliches zur Verfügung stellen von Schreibmaterial für einen Strafgefangenen im Rahmen der Fürsorgepflicht; Unentgeltliches Überlassen von Hygieneartikeln bei strafgefangenen Taschengeldempfängern

  • Judicialis

    StVollzG § 3 Abs. 1; ; StVollzG § 21; ; StVollzG § ... 22; ; StVollzG § 22 Abs. 1; ; StVollzG § 28; ; StVollzG § 28 Abs. 1; ; StVollzG § 28 Abs. 2; ; StVollzG § 46; ; StVollzG § 56; ; StVollzG § 56 Abs. 1; ; StVollzG § 56 Abs. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 22 § 46 § 47 § 28 Abs. 2 S. 1
    Pflichten der JVA; Zurverfügungstellung von Schreibmaterial und Hygieneartikeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 17.01.2003 - 2 Ws 381/02
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04
    Daraus folgt, dass der Gefangene nur dann an die außerhalb des Vollzugs herrschende Normalität herangeführt werden kann, wenn ihm aufgezeigt wird, dass er - persönliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt - für die Kosten der sozialadäquaten Körperpflege selbst aufkommen muss (OLG Dresden Beschluss vom 17. Januar 2003 - 2 Ws 381/02, zitiert nach Nx GE Info a.a.O.).
  • LG Lüneburg, 12.08.1999 - 17 StVK 196/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04
    Nur wenn er das Taschengeld vorrangig zum Erwerb von anderen Genussmitteln - wie Tabak - ausgeben möchte, ist er insoweit nicht als bedürftig anzusehen (StVK Lüneburg Beschluss vom 12. August 1999 -17 StVK 196/99, zitiert nach Nx GE Info, Gerichtsentscheide für den Strafvollzug), Januar 2004) und verliert ausnahmsweise seinen Anspruch auf kostenlose Überlassung des Materials.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Zur Begründung dafür, dass dem Gefangenen unter anderem die Möglichkeit des Telefonierens nicht entgeltfrei eingeräumt werden muss, hat die Rechtsprechung den Grundsatz herangezogen, dass die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (§ 3 Abs. 1 StVollzG, vgl. KG, Beschluss vom 19. Juli 1996 - 5 Ws 326/96 Vollz -, NStZ-RR 1996, S. 383 ; siehe auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 174/04 (Vollz) -, NStZ 2005, S. 289, betr.
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).
  • OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld

    Der Zweck der Gewährung von Taschengeld liegt deshalb auch darin, dem in der Justizvollzugsanstalt unverschuldet einkommenslosen und bedürftigen Gefangenen eine Sicherung des Minimums an Mitteln zur Befriedigung solcher persönlicher Bedürfnisse zu gewähren, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die Justizvollzugsanstalt hinausgehen (vgl. BVerfG, 2 BvR 1453/94 v. 4.9.1995, Rn. 14 n. juris; OLG Koblenz, 2 Ws 135/95 v. 31.3.1995 - NStZ 1995, 462 ; 2 Vollz [Ws] 86/88 v. 16.1.1989 - NStZ 1995, 342 ; 2 Vollz [Ws] 48/88 v. 26.8.1988 - NStZ 1988, 576; OLG Hamburg, 2 Ws 75/11 v. 11.8.2011, Rn. 13 n. juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 174/04 v. 19.5.2004, Rn. 9 n. juris; OLG Hamm, 1 Vollz [Ws] 117/95 v. 18.5.1995, juris; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Lau-benthal, StVollzG, 6. Aufl. Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).
  • OLG Naumburg, 18.12.2015 - 1 Ws (RB) 118/15

    Strafvollzug: Besitzverbot für in einer Postsendung enthaltene

    Auch wenn die vom Antragsteller begehrte Postsendung nicht nach §§ 28, 31 StVollzG dem schriftlichen Gedankenaustausch dienenden "Schriftwechsel" unterfällt (vgl. KG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 Ws 480/06 -, m. w. N.), kommt ausnahmsweise auch in Betracht, dass sich ein Anspruch des Antragstellers auf Herausgabe der Kugelschreiberminen aus § 28 Abs. 1 StVollzG ergibt: Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht wäre nämlich die Vollzugsanstalt gehalten, einem Strafgefangenen, der nur über Taschengeld verfügt, Schreibmaterial in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 1 Ws 174/04 (Vollz); zitiert nach juris).
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